Rumänien - E-Invoicing für B2B-Transaktionen ab 2024

Rumänien - E-Invoicing für B2B-Transaktionen ab 2024

Am 25. Juli 2023 erließ die Europäische Kommission den Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1553 des Rates, mit dem Rumänien eine Ausnahmeregelung für die Umsetzung eines Mandats zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich (e-invoicing") genehmigt wurde.

Während derzeit die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich nur für bestimmte Umsätze gilt, bei denen ein hohes MwSt.-Betrugsrisiko besteht, ermöglicht diese Entscheidung Rumänien die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für alle B2B-Umsätze zwischen in Rumänien ansässigen Steuerpflichtigen. Die EU-Ausnahmeregelung gilt vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026 bzw. ab dem Datum, an dem die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die erforderlichen nationalen Vorschriften im Einklang mit ViDA zu erlassen.

Anstelle einer schrittweisen Einführung ist vorgesehen, dass die elektronische Rechnungsstellung zwischen in Rumänien ansässigen Unternehmen ab 2024 verbindlich vorgeschrieben wird, wobei ein fester Termin noch zu bestätigen ist.

Dieser Schritt bedeutet, dass in Rumänien ansässige Unternehmen verpflichtet sein werden, elektronische Rechnungen für alle B2B-Transaktionen mit anderen in Rumänien ansässigen Unternehmen auszustellen. Außerdem müssen sie diese über das nationale elektronische System RO e-Factura übermitteln. Dies dürfte den rumänischen Unternehmen zugute kommen, da manuelle Prozesse und Papierrechnungen entfallen, was die Effizienz der Unternehmen erhöht und das Fehlerrisiko verringert. Auch das rumänische Finanzamt wird davon profitieren, da es Steuerhinterziehung und -betrug eindämmen dürfte, da es Transparenz und Echtzeit-Zugang zu Rechnungsdaten bietet.

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