Rumänien - Änderung des Mehrwertsteuersatzes ab 1. Januar 2024
Die rumänische Regierung hat ein neues Gesetz veröffentlicht, mit dem ab dem 1. Januar 2024 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 9% auf den normalen Mehrwertsteuersatz von 19% für die folgenden Leistungen angehoben wird:
- zuckerhaltige nichtalkoholische Getränke
- Lebensmittel mit Zuckerzusatz (über 10 g/100 g Produkt), mit Ausnahme der rumänischen Spezialität Cozonac und Kekse.
- Personenbeförderung für touristische Zwecke
- Eintrittsgelder für Sportanlagen
Mit dem Gesetz wird der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für die folgenden Leistungen von 5% auf 9% angehoben:
- Sozialgebäude
- Lieferung und Installation von Fotovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen, Wärmepumpen und anderen hocheffizienten, emissionsarmen Heizsystemen, einschließlich der Installationssätze, sowie aller erforderlichen Komponenten, die separat für Wohngebäude/zentrale öffentliche Verwaltungsgebäude oder kommunale Gebäude mit Ausnahme von Gewerbebetrieben erworben werden;
- Lieferung und Montage von Komponenten zur Reparatur und/oder Erweiterung von Anlagen als Bestandteil von Baulieferungen;
- Vergnügungs- und Freizeitparks, Einkaufszentren, Messen, Ausstellungen, Kinos und Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen
