Rumänien - E-Invoicing für alle B2B-Transaktionen
Die EU-Kommission hat Rumänien die Genehmigung erteilt, eine Ausnahmeregelung von den Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie 112/2016 in Bezug auf die elektronische Rechnungsstellung anzuwenden. Diese Ausnahmeregelung beinhaltet die obligatorische Verwendung elektronischer Rechnungen, die von in Rumänien ansässigen Steuerpflichtigen für alle zwischen Steuerpflichtigen getätigten Umsätze ausgestellt werden.
Es wurden noch keine spezifischen Vorschriften und Leitlinien für die Nutzung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für alle B2B-Transaktionen veröffentlicht, aber es ist geplant, dass sie ab dem 1. Januar 2024 eingeführt wird.