Rumänien - Gesetzesentwurf zur obligatorischen Echtzeit-Meldung ab 1. Januar 2024 und zur elektronischen Rechnungsstellung ab 1. Juli 2024

Das rumänische Finanzministerium hat kürzlich einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, in dem eine erste Phase der obligatorischen Echtzeit-Meldung von Rechnungen (unabhängig von ihrem Format) ab dem 1. Januar 2024 vorgeschlagen wird, gefolgt von obligatorischen elektronischen Rechnungen ab dem 1. Juli 2025.

Es wird vorgeschlagen, dass ab dem 1. Januar 2024 alle in Rumänien ansässigen Steuerzahler sowie in Rumänien für Mehrwertsteuerzwecke registrierte Steuerpflichtige verpflichtet sind, alle Rechnungen für B2B- und B2G-Lieferungen von Waren und Dienstleistungen mit Lieferort in Rumänien innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Ausstellung über das nationale elektronische Rechnungssystem RO e-Factura zu melden. Ausfuhren und innergemeinschaftliche Warenlieferungen fallen nicht unter diese Verpflichtung.

Es wird eine Frist von 3 Monaten eingeräumt, in der keine Sanktionen verhängt werden, wenn die oben genannte Verpflichtung nicht eingehalten wird. Die Sanktionen werden ab dem 1. April 2024 gelten.

Die zweite Phase soll am 1. Juli 2024 beginnen, wenn das System auf eine vollständige elektronische Rechnungsvorabübermittlung über die eFactura-Plattform umgestellt wird. Dieses System wird grundlegende Validierungsprüfungen der Informationen und des Formats der elektronischen Rechnungen durchführen, bevor sie an die in Rumänien für Mehrwertsteuerzwecke registrierten Kunden übermittelt werden. Nach dem 1. Juli 2024 werden Rechnungen in Papierform oder im alten elektronischen Format nach rumänischem Recht nicht mehr zulässig sein, und die Rechnungen müssen elektronisch im XML-Format ausgestellt und über das RO e-Invoice-System übermittelt werden.

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