Schweden - Aktualisierung der Leitlinien für die Rechnungsstellung
Die schwedischen MwSt-Behörden haben die Anforderungen an eine vollständige Rechnung präzisiert. Insbesondere muss eine Rechnung unter anderem die Menge und Art der gelieferten Waren und/oder den Umfang und die Art der erbrachten Dienstleistungen enthalten. Es ist nicht notwendig, eine erschöpfende Beschreibung der spezifischen Waren oder Dienstleistungen zu liefern, jedoch müssen die in der Rechnung enthaltenen Informationen die Steuerbehörde in die Lage versetzen, die auf den Umsatz anwendbaren Mehrwertsteuervorschriften zu bestimmen.
