Slowakei - Vorgeschlagene niedrigere Schwelle für vereinfachte Rechnungen

Slowakei - Vorgeschlagene niedrigere Schwelle für vereinfachte Rechnungen

In dem Entwurf zur Änderung des slowakischen Mehrwertsteuergesetzes hat das Finanzministerium eine niedrigere Schwelle für vereinfachte Rechnungen vorgeschlagen. Derzeit kann eine vereinfachte Rechnung für Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen bis zu einem Betrag von 1.000 EUR ohne MwSt. ausgestellt werden. In dem Änderungsentwurf wird vorgeschlagen, den Schwellenwert auf 400 EUR ohne MwSt. zu senken.

Dieser Änderungsentwurf soll, vorbehaltlich der Zustimmung des slowakischen Parlaments, am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

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