Slowenien - E-Invoicing
Der im Februar 2025 vorgelegte neue Gesetzentwurf zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich schlägt vor:
Einführung der elektronischen Rechnungsstellung ab dem 1. Januar 2027 (vorher sollte die elektronische Rechnungsstellung ab Juli 2026 eingeführt werden)
Abschaffung der Echtzeit-Meldepflicht (der vorherige Vorschlag sah eine elektronische Meldepflicht vor, bei der die Rechnungsdaten innerhalb von 8 Tagen nach Ausstellung oder Erhalt der Rechnung an die slowenischen Steuerbehörden übermittelt werden sollten)
Strengere Anforderungen an zertifizierte E-Invoicing-Dienstleister, z. B. eine ISO/IEC 27001-Zertifizierung.
Einbeziehung des Peppol-Netzes als Austauschnetz für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich.
