Slowenien - Obligatorische Übermittlung von USt.-Büchern ab dem 1. Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 müssen alle Unternehmen, die in Slowenien für die Umsatzsteuer registriert sind, zusätzlich zu den regelmäßigen Umsatzsteuererklärungen Umsatzsteuerebücher erstellen und einreichen. Die Umsatzsteuerbücher für Ausgangsumsätze und Eingangsumsätze mit Angaben zu den ausgestellten und erhaltenen Rechnungen müssen monatlich erstellt und innerhalb derselben Frist wie die Umsatzsteuererklärungen elektronisch übermittelt werden.
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