Tschechische Republik - Konsolidierung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze zu einem einzigen Satz von 12% vom Parlament genehmigt
Das tschechische Parlament hat den Vorschlag gebilligt, die beiden ermäßigten Mehrwertsteuersätze von 15% und 10% ab dem 1. Januar 2024 zu einem einzigen Mehrwertsteuersatz von 12% zusammenzufassen. Der Vorschlag beinhaltet auch die Umstellung der Zeitungen vom Normalsatz auf diesen neuen ermäßigten Mehrwertsteuersatz.
Das Gesetz bedarf nun der Unterzeichnung durch den Präsidenten und der Veröffentlichung im Amtsblatt, um in Kraft zu treten.
