Tschechische Republik - Konsolidierung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze zu einem einzigen Satz von 12% vom Unterhaus genehmigt

Das tschechische Unterhaus hat den Vorschlag gebilligt, die beiden ermäßigten Mehrwertsteuersätze von 15% und 10% ab dem 1. Januar 2024 zu einem einzigen Mehrwertsteuersatz von 12% zusammenzufassen. Der Vorschlag sieht auch vor, dass Zeitungen vom normalen Mehrwertsteuersatz auf diesen neuen ermäßigten Mehrwertsteuersatz umgestellt werden.

Der Gesetzentwurf muss noch vom Oberhaus des Parlaments, dem tschechischen Senat, gebilligt werden.

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