Tschechische Republik - Die Konsolidierung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze zu einem einzigen Satz von 12% ab dem 1. Januar 2024 wurde gesetzlich verankert.


In der Tschechischen Republik ist die Zusammenlegung der beiden ermäßigten Mehrwertsteuersätze von 15% und 10% zu einem einzigen Mehrwertsteuersatz von 12%, der am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, einen Schritt näher gerückt, als der Gesetzentwurf, der diese Änderungen vorsieht, am 22. November 2023 vom tschechischen Präsidenten unterzeichnet wurde.

Der letzte Schritt vor dem Inkrafttreten ist die Veröffentlichung des Gesetzes im Amtsblatt.

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