Ungarn - Abgleich zwischen Echtzeitmeldung und Mehrwertsteuererklärung
Ab Januar 2025 plant die ungarische Steuerbehörde, Daten aus dem Echtzeit-Rechnungssystem mit den Mehrwertsteuererklärungen zu vergleichen. Im Falle von Unstimmigkeiten wird die Steuerbehörde den Steuerzahler um eine Erklärung bitten. Der Steuerpflichtige hat dann 15 Tage Zeit, um zu antworten. Antwortet er der Steuerbehörde nicht fristgerecht, wird eine Strafe von 300.000 HUF (ca. 730 EUR) fällig.
