Rumänische E-Invoicing / E-Reporting - Fristverlängerung

Rumänische elektronische Rechnungsstellung


In einer kürzlich veröffentlichten Dringlichkeitsverordnung (Nr. 30/2024) verlängerte die rumänische Regierung die Frist, innerhalb derer rumänische Steuerzahler nicht mit Geldstrafen belegt werden, wenn sie die neue Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung/elektronische Berichterstattung nicht einhalten. Jeder Steuerzahler, der dieser Verpflichtung unterliegt, hat nun bis zum 31. Mai 2024 Zeit, diese Anforderung zu erfüllen (verlängert vom 31. März 2024). Nach diesem Datum wird ein einziges Bußgeld für alle nicht übermittelten Rechnungen erhoben, die in einem Kalendermonat ausgelassen wurden, was bedeutet, dass Bußgelder nicht für einzelne Rechnungen gelten, wenn für diese im selben Kalendermonat eine Einreichungsfrist galt.

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