VIDA-Frist kann verlängert werden
Der Europäische Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) hat am 25. Mai vorgeschlagen, die Umsetzungsfrist für alle Aspekte des ViDA-Vorschlags um ein Jahr zu verlängern. Der ECON ist ein beratendes Gremium und seine Empfehlungen sind nicht bindend, aber wenn sie angenommen werden, würde sich das Umsetzungsdatum für die Bestimmungen zur einheitlichen MwSt-Registrierung/Plattformwirtschaft auf 2026 und für die digitale Berichterstattung/E-Invoicing auf 2029 verschieben.
