Griechenland - Mögliche elektronische Rechnungen ab 2025

Griechenland E-Invoicing

Das griechische Finanzministerium und die Mehrwertsteuerbehörde (AADE) haben einen Dialog mit der Europäischen Kommission aufgenommen, um eine mögliche Ausnahmeregelung für ein Mandat zur elektronischen Rechnungsstellung ab 2025 zu erwirken.

Dies würde das bestehende myDATA-System unterstützen, bei dem es sich um ein e-Audit-System handelt, das von den Steuerzahlern verlangt, den Steuerbehörden Buchhaltungsdaten auf Transaktionsebene in Echtzeit (ab dem 01.01.2024 für Nutzer, die über ERPs berichten) oder in regelmäßigen Abständen zu melden, die eine Reihe von Online-Ledgern füllen, die auf dem Regierungsportal gepflegt werden. Dieses System verlangt von griechischen Unternehmen mit Sitz in Griechenland die Meldung von elektronischen Büchern oder Hauptbüchern und elektronischen B2B-Rechnungen (Verkäufe und Käufe). Grenzüberschreitende Transaktionen und B2C sind nicht in den elektronischen Rechnungen enthalten. Die Nutzung von myDATA ist freiwillig und gilt ab 2021. Das Ziel der Steuerbehörden ist es, die im myData-System gemeldeten Informationen zu nutzen, um in Zukunft vorausgefüllte Mehrwertsteuererklärungen zu erstellen.

Parallel zu den Aktualisierungen des myDATA-Systems ermutigt die griechische Regierung die Unternehmen, elektronische Rechnungen zu verwenden, indem sie ein freiwilliges System für die elektronische Rechnungsstellung einführt, an dem zugelassene Stellen beteiligt sind, die elektronische Rechnungen in einem bestimmten Format ausstellen, die Integrität dieser Rechnungen schützen, sie im Namen des betreffenden Unternehmens über das myDATA-System melden und sie archivieren können.

Die Verwendung elektronischer Rechnungen ist bereits für B2G-Transaktionen im September 2023 für mehrwertsteuerlich registrierte Lieferanten an bestimmte Regierungsbehörden verpflichtend, was die Unternehmen im Geltungsbereich des B2G-Mandats zur elektronischen Rechnungsstellung zwingt, auch elektronische B2B-Rechnungen auszustellen und über das myDATA-System zu melden.

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